Die Mühlenbergkinder stellen sich vor

1.1. Gründung und Weiterentwicklung

Ansteigende Geburtenraten in den Jahren ab 1989 und der Zuzug von Familien führten in Brünen zu einer verstärkten Nachfrage nach Kindergartenplätzen. Das damalige Angebot war nicht mehr bedarfsdeckend. 

In dieser Situation fehlender Kiga-Plätze entwickelten Eltern einer Spielgruppe für Kinder über 3 Jahren die Idee zur Gründung eines Kindergartenvereins für Brünen. Das wurde von Kommunalpolitikern und Stadtverwaltung von Anfang an unterstützt, da man in Hamminkeln bereits gute Erfahrungen mit Elternvereinen als Träger (Elterninitiativen) von Kindertageseinrichtungen gemacht hatte. 

39 Eltern aus Brünen und Umgebung bildeten am 12. Mai 1993 die Gründungsversammlung des „Kindergartenverein(s) Brünen“, für den ein erster Vorstand gewählt wurde. 

Im gleichen Jahr war man auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten erfolgreich. Es zeichnete sich ab, dass in den Erdgeschossräumen der ehemaligen Hauptschule durch Um- und Anbauten 50 Plätze für einen zweigruppigen Kindergarten geschaffen werden sollten. 

Die Fertigstellung der Räume erfolgte im September 1994 und nach intensiven Vorbereitungen (Anschaffung der Ausstattung, Einstellung des Personals und Erarbeitung einer pädagogischen Konzeption) wurde der Kindergartenbetrieb am 1. Oktober 1994 unter der Trägerschaft des Kindergartenvereins aufgenommen. 

Am 7. Mai 1995 wurde unter großer Beteiligung von Kommunalpolitikern, Eltern und Kindern das Einweihungsfest nachgeholt.

Während der Gründungs- und Planungsphase und dann in den Jahren des Kindergartenbetriebs haben wir immer wieder gern die kompetente Beratung und Unterstützung durch die Fachberatung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW  in Anspruch genommen. Unsere Mitgliedschaft im "Paritätischen" hilft uns bei Tagesproblemen und der Verband ist unser Partner für alle politischen Ebenen. 

2001 wurde der Kindergarten zur Verbesserung der pädagogischen Förder- und Betreuungsmöglichkeiten um einen Therapieraum mit Bällchenbad erweitert. 

Außerdem mietete der Kindergarten Räume im Obergeschoss der ehemaligen Hauptschule an, die seither als Vereins- und Sozialräume, als Raum für Sitzungen, Besprechungen oder das regelmäßige Elternfrühstück und auch zu Lagerzwecken von Material und Vorräten genutzt werden.  

Im August 2008 begann die Zertifizierungsphase zum Familienzentrum. Im Jahr 2009 haben wir die Anerkennung als "Familienzentrum NRW" erhalten, bis zum Jahr 2023 haben wir alle Re-Zertifizierungen erfolgreich bestanden.

 

Seit 2013 betreuen wir in einer nahe gelegenen Außengruppe "Mühle" auch 10 Kinder unter drei Jahren.

2018 wurde das Haupthaus umgestaltet und für 3 Gruppen (Kinder über 3 Jahre bis Einschulung) erweitert.

 

In den angrenzenden Räumlichkeiten des Forum Brünen bieten wir Baby-, Mini- und Maxiclubs im Kurssystem eine zusätzliche Möglichkeit des Angebots für Kleingruppen, zum Teil mit Elternbegleitung.

 

1.2. Lage im Ort

Der Mühlenbergkindergarten und das Familienzentrum liegen im Hamminkelner Stadtteil Brünen. Direkter Nachbar ist die Hermann-Landwehr-Grundschule, die die meisten unserer Kinder nach der Kindergartenzeit besuchen. Etwa 100 Meter entfernt befindet sich die Außengruppe für Kinder unter drei Jahren. Sie ist in einem Teilbereich der ehemaligen Mühle "Wefelnberg" untergebracht.

Die günstige Lage am Rand des Dorfkerns ermöglicht es der Einrichtung, gelegentlich die nahe liegenden Sporteinrichtungen, wie Fußballplatz, Reithalle und Bolzplatz zu nutzen. Auch zum Wald, den Kinder und Erzieherinnen regelmäßig besuchen, ist es kein langer Fußmarsch.

 

1.3. Kinder, Gruppengröße und -struktur, Aufnahmegrundsätze

Alle Kinder, unabhängig von ihrer Religion, Herkunft oder von ihrem sozialen Status können den Mühlenbergkindergarten besuchen. Die Elternschaft kommt aus allen gesellschaftlichen Schichten.

Die Erzieher betreuen in vier Stammgruppen ca. 80 Kinder im Alter von unter drei Jahren und von drei Jahren bis zur Einschulung. Wir können bei großer Nachfrage den Bedarf nicht immer decken. Daher erfolgt die Aufnahme der Kinder nach Aufnahmekriterien, über die alle Eltern informiert werden (vgl. Aufnahmegrundsätze).

Bei der Aufteilung der Stammgruppen ist die Alters- und Geschlechtermischung ein wichtiges Kriterium.

Die Gruppen im Haupthaus tragen die Namen "Sonnenblumengruppe", „Klatschmohngruppe“ und „Pusteblumengruppe“. In der Außengruppe befindet sich die „Gänseblümchengruppe“.

Die Kinder aus dem Haupthaus und aus der Außengruppe haben durch gegenseitige Besuche und gemeinsame Veranstaltungen viele Kontaktmöglichkeiten, die Erzieher beider Gruppenformen sind  e i n  Team in kollegialer Zusammenarbeit.

Die Kinder unserer Einrichtung kommen sowohl aus dem unmittelbaren Umfeld des Kindergartens -dem Brüner Dorfkern- als auch aus den weitläufigen Außengebieten mit einem Einzugsbereich von bis zu zehn Kilometern. Anfahrten aus den Bauernschaften werden von den Eltern in selbst organisierten Fahrgemeinschaften bewältigt.

 

Aufnahmegrundsätze des Kindergartenvereins Brünen e.V.

Bei der Entscheidung über die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten werden individuelle Rahmenbedingungen der Tageseinrichtung (Gruppenstruktur, personelle Besetzung, räumliche Voraussetzungen) berücksichtigt.

In der Tageseinrichtung können Kinder von Vereinsmitgliedern im Alter von unter drei Jahren bis zur Aufnahme in die Grundschule aufgenommen werden.

 

Für die Platzvergabe gelten die nachfolgenden Aufnahmegrundsätze:

  1. Kinder aus Teilfamilien
    Die Berufstätigkeit allein stehender Elternteile ist zur Existenzsicherung und zur Erhaltung eines Einkommens in der Regel erforderlich. Elternteile, die mit einem Partner in häuslicher Gemeinschaft leben, werden bei der Platzvergabe wie Eheleute behandelt.
  2. Betreuung aus sozialpädagogischen Gründen
    Gemeint sind vorwiegend ergänzende erzieherische Hilfen wegen Erziehungsunfähigkeit oder Erziehungsschwäche der Eltern, Überlastung der Eltern aus gesundheitlichen oder familiären Gründen; zur Entscheidung, ob die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist die vorherige Kontaktaufnahme des Trägers mit dem Jugendamt erforderlich.
  3. Betreuung aus wirtschaftlichen Gründen
    Die Vergabe von Kindergartenplätzen ist an Kinder aus wirtschaftlich schwachen Familien möglich, wenn die Berufstätigkeit beider Elternteile nachweisbar damit begründet ist, dass das monatliche Einkommen bis zu 25 v.H. über dem Regelsatz der Sozialhilfe liegt.
  4. Aufnahme auf Grund eines Wohnungswechsels
    Zuziehende Kinder, die auf Grund ihres Alters und des Eintritts der Schulpflicht nur noch ein Jahr den Kindergarten besuchen können.
  5. Übrige Kinder
    Für alle übrigen Kindergartenplätze erfolgt die Aufnahme in der Reihenfolge nach dem Lebensalter; lebensältere Kinder haben Vorrang. Bei Kindern eines Schuljahrgangs haben die Kinder, die ein Geschwisterkind im Kindergarten haben, Vorrang.

Ausnahmen

Es bleibt der Entscheidung des Trägers vorbehalten, bis zu vier Plätze bis zum Beginn des Kindergartenjahres frei zu halten, für Kinder, bei denen eine im oben genannten Prioritätenkatalog vergleichbare Situation gegeben ist. Entsprechende Entscheidungen hat der Vereinsvorstand zu dokumentieren.

 

In ähnlicher Weise sind die Aufnahmegrundsätze für den Bereich "unter 3 Jahre" ausgestaltet. Es können Kinder von Vereinsmitgliedern unter drei Jahren aufgenommen werden. Dabei ist jedoch zunächst eine ausgewogene Altersmischung zwischen den Jahrgängen zu gewährleisten und danach die vorhandene Platzzahl wie folgt zu verteilen: 3 Plätze für Kinder unter 1 Jahr, 3 Plätze für Kinder 1-2 Jahre, 4 Plätze für Kinder 2-3 Jahre. Bei der Platzvergabe innerhalb dieser Jahrgänge erhalten Kinder, deren ältere Geschwister zeitgleich die KiTa Mühlenbergkinder besuchen, den Vorrang. Danach gelten die Ziffern 1, 2 und 3 des oben beschriebenen Prioritätenkatalogs. Liegen für einen Jahrgang weniger Anmeldungen vor als Plätze vorhanden sind, werden zunächst lebensältere, dann nachrangig lebensjüngere Kinder in den Altersgruppen aufgenommen.

 

Sonstige Hinweise:

Der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung richtet sich zunächst gegen den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, damit trifft die Verpflichtung Bund, Länder und Kommunen, nicht jedoch unmittelbar den Kindergartenverein Brünen e.V.

Ein Rechtsspruch auf Aufnahme in den Kindergarten "Mühlenbergkinder" besteht daher  nicht.   

Für jedes Kind ist mit der Aufnahme eine ärztliche Bescheinigung oder das Untersuchungsheft über Vosorgeuntersuchungen abzugeben

Gemäß § 9a Abs. 6 KiBiz hat der Rat der Kindertageseinrichtung die Aufgabe, die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kinder in die Einrichtung zu vereinbaren.   

Gemäß § 3b KiBiz setzt die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes eine schriftliche Anzeige der Eltern an das Jugendamt voraus.

 

1.4. Erzieher-Team

Im Haupthaus der Mühlenbergkinder sind 14 Fachkräfte für die Kinder zuständig. Im U3-Bereich arbeiten  vier Fachkräfte.

Außerdem sind Anerkennungs- und Vorpraktikanten im Kindergarten beschäftigt, denen je nach Ausbildungsstand besondere Aufgaben übertragen werden. 

 

1.5. Öffnungszeiten und Betreuungsmöglichkeiten

Die Öffnungszeiten bei den Mühlenbergkindern werden nach Möglichkeit mit den Bedürfnissen der Eltern abgestimmt. Dafür werden alle Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder nach ihren Wünschen schriftlich befragt. Derzeit gelten folgende Öffnungszeiten (Stand: 2017): 

Montag bis Freitag: 7:30 - 16:30 Uhr

Wir haben in den Sommerferien durchgehend geöffnet.

                               

Der Kindergarten bietet grundsätzlich für 35 und 45 Stunden-Bucher die Möglichkeit der regelmäßigen und auch der spontanen Übermittagsbetreuung der Kinder in der Zeit von 12:45 – 14:00 Uhr. 

Die Mahlzeiten werden täglich frisch im Rahmen einer abwechslungsreichen und ausgewogenen Ernährung von der Firma "Der Hauskoch"  zubereitet und geliefert. Ein Mittagessen kostet 3,00 €.